Beispiele im Rechtsgebiet Erbrecht
- Wir beraten und begleiten Sie bei den „ersten Schritten“ im Erbfall
- Wir entwickeln und planen mit Ihnen Lösungen für Unternehmensnachfolgen unter Einbeziehung steuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten
- Wir beraten Sie bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen zum Zwecke der Erbfolgeregelung) und helfen Ihnen bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen im Vorgriff auf den Erbfall
- Wir übernehmen die Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckungen zur Vermeidung von Konflikten unter den Nachlassbeteiligten
- Wir helfen Ihnen bei der steuerlichen Optimierung zum Zwecke der Vermeidung unnötiger Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer
- Wir vertreten Sie im Erbscheinsverfahren, in Erbauseinandersetzungen, bei der Testamentsanfechtung, der Erfüllung von Vermächtnissen oder der Abwehr von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen bzw. deren Geltendmachung.
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