Erbrecht
Das Erbrecht regelt Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte nach dem Tode. Wenn Sie überlegen, ein Testament zu errichten, einen Erbvertrag abzuschließen, Ihre Nachfolge planen wollen oder Fragen zu Pflichtteilsansprüchen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir können Sie individuell beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche fachkompetent unterstützen. Auch wenn Sie sich nach einem Erbfall nicht sicher sind, welche ersten Schritte Sie einleiten müssen, können wir Ihnen dabei zur Seite stehen.
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Jeder Fall ist anders. Sollten Sie sich daher nicht sicher sein, ob ihr Anliegen unter dieses Rechtsgebiet fällt, sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
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