Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Konsumenten, Unternehmen, Staat und aller am Wirtschaftsleben Beteiligten. Dadurch spielen privatrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Regelungen eine gewichtige Rolle.
Das Wirtschaftsrecht umfasst dabei eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die oft miteinander verzahnt sind und nicht selten Einzeln betrachtet werden können.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr Anliegen darunter fällt, sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Auf den folgenden Gebieten des Wirtschaftsrechts sind wir für Sie tätig. Unter den Oberbegriffen finden Sie Beispiele, damit Sie sich einen Überblick über das jeweilige Fachgebiet verschaffen können:
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